Wir bieten Ihnen ebenfalls die Leistungen einer energetischen Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen nach GEG § 74 an – inkl. normkonformer Berichterstellung sowie Registernummer beim DIBt. Anschließend beraten wir Sie gerne mit einer optionalen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Ihrer Klima- und Lüftungsanlagen.
ENERGIEEFFIZIENZ VON KLIMA- UND LÜFTUNGSANLAGEN STEIGERN
Das GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz 2020) nimmt die Betreiber von Klima- und Lüftungsanlagen in die Pflicht zur energetischen Inspektion ihrer technischen Anlagen. Dabei sind bei allen Anlagen mit einem Kältebedarf von größer 12 kW eine energetische Inspektion durchzuführen. Diese Betreiberpflicht regelt der §74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit Gültigkeit ab dem 01.11.2020. Eine Missachtung des Gebäudeenergie-Gesetzes 2020
wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet (GEG § 108 Bußgeldvorschriften).
FRISTEN FÜR INSPEKTIONSPFLICHTEN GEMÄSS §76 GEG 2020
Für die erste energetische Inspektion nach §76 des GEG 2020 ist das Baujahr (Inbetriebnahme) der Klima- und Lüftungsanlagen relevant bzw. das Jahr, an welchem umfängliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Ventilatoren) durchgeführt wurden.
§ 76 Zeitpunkt der Inspektion – GEG 2020
Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile durchzuführen. Abweichend von Satz 1 ist eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage, die am 1. Oktober 2018 mehr als zehn Jahre alt war und noch keiner Inspektion unterzogen wurde, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 einer ersten energetischen Inspektion zu unterziehen – danach muss die Folgeinspektion ebenfalls alle 10 Jahre erfolgen. Die Anlagendimensionierung muss bei der Folgeinspektion nicht nochmals überprüft werden, wenn keine wesentlichen Änderungen (z.B. Austausch Ventilatoren) erfolgt sind.
PFLICHTEN FÜR BETREIBER VON KLIMA- UND LÜFTUNGSANLAGEN
Um eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Funktionsweise sicherzustellen, sollten Betreiber regelmäßig die Effizienz ihrer Klima- und Lüftungsanlagen (neben der Betreiberpflicht nach GEG §74) im eigenen Interesse, durch eine energetische Inspektion überprüfen. Meist einfache, kostengünstige Maßnahmen steigern die Effizienz und sichern einen wirtschaftlichen Betrieb Ihrer technischen Anlagen.